Kolibri

Kolibri-Leistungsabzeichen


Kapitel 2

Kolibri-Leistungsabzeichen

2.1 Kolibri-Abzeichen

2.1.1 Die FAI Kolibri-Leistungsabzeichen geben eine Leistungsstufe wieder und sie müssen
nicht erneuert werden. Die Bedingungen sind in allen Ländern gleich.

2.1.2 Jeder NAC muß ein Register aller Flüge für Leistungsabzeichen führen, die sie
anerkannt hat und sie muß der FAI die Namen der Piloten mitteilen, die das Abzeichen
in Gold bekommen haben, bis deren Zahl international insgesamt fünfzig (50) erreicht
hat. Die FAI erfaßt diese Namen in einer Liste.

2.2. Qualifikationen und Bedingungen

2.2.1 Kolibri Bronze
a) Zwanzig (20) Stunden Alleinflug mit Ultraleichtflugzeugen in wenigstens fünfzig
(50) Flügen.
b) Drei (3) Präzisionslandungen innerhalb von zehn (10) Metern vom Mittelpunkt
eines angegebenen Punktes.
c) Eine (1) Präzisions-Landung aus einer Flughöhe von 300 Metern über Grund
(1.000 ft AGL) innerhalb von zwanzig (20) Metern vom Mittelpunkt
eines gegebenen Punktes,mit vollständig geschlossenem Gas.Vorführung
eines regelgerechten Durchstartverfahrens mit Platzrunde.
d) Zwei Überlandflüge von fünfundsiebzig (75) Kilometer auf einem Dreieckkurs
einer davon mit einer Außenlandung an einem vorbestimmten Punkt auf der
Strecke.

2.2.2 Kolibri Silber
a) Einhundert (1001 Stunden mit Ultraleichtflugzeugen in wenigstens zweihundert
(200) nachgewiesenen Flügen.
b) Zwei (2) Flüge auf etwa dreihundert (300) Meter Höhe über Grund
(1.000 ft AGL), Motor(en) aus, vollständiger 360 Grad Kreis und Landung innerhalb
von fünf (5) Metern vom Mittelpunkt eines angegebenen Punktes.
c) Vier Überlandflüge von einhundertundfünfzig (150) Kilometer mit beliebigen, zuvor
angegebenen Landungen oder Wendepunkten. Die Strecke darf geradeaus sein,
geknickt (ein Wendepunkt), Ziel-Rückkehr, oder dreieckig (zwei Wendepunkte).

2.2.3 Kolibri Gold
a) Dreihundert (300) Stunden mit Ultraleichtflugzeugen.
b) Teilnahme als verantwortlicher Flugzeugführer an zwei nationalen oder
von der FAI anerkannten internationalen Ultraleichtflug-Wettbewerben.
c) Ein vollständiger Reiseflug von wenigstens 1.000 km Streckenlänge innerhalb
von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen nach einem zuvor abgegebenen
Flugplan. Die Streckenführung muß wenigstens drei (3) Kontrollpunkte aufweisen,
deren Überflug durch das Flugzeug beobachtet werden muß, oder an denen es
landet. Nur die abschließende Landung darf dort erfolgen, wo der Flug begonnen
hat.
d) Der Pilot muß einer der folgenden Anforderungen genügen:
- Nationaler Fluglehrerausweis für Ultraleichtflugzeuge;
- Halter eines nationalen Rekords für Ultraleichtflugzeuge (oder ehemaliger
Rekordhalter)
- Nationale Berechtigung zum Führen von Ultraleicht-Wasserflugzeugen und
zusätzlich zwei (2) 75 km Überlandflüge mit einem Wasserflugzeug;
- Nationale Alpenflugberechtigung;
- Teilnahme als verantwortlicher Flugzeugführer in einer FAI-Veranstaltung
der Ersten Kategorie.

2.2.4 Diamant zum Kolibri-Leistungsabzeichen

2.2.4.1 Wird durch die FAI Kommission für Ultraleichtflug (CIMA) seit dem 1. Januar 1990 für außergewöhnliche fliegerische Leistungen mit Ultraleichtflugzeugen verliehen. Es
gelten folgende Bedingungen:
Bewerber oder vorgeschlagene Personen müssen wenigstens den Erfordernissen des
Silbernen Leistungsabzeichens entsprechen.
Besteht die Besatzung aus zwei Personen, dann sollten die Piloten gleiche oder
gleichwertige fliegerische Erfahrungen haben und beide müssen Besatzungsmitglieder
sein.

2.3 Allgemeine Bedingungen

2.3.1 Alle Flüge für Kolibri-Leistungsabzeichen müssen mit Ultraleichtflugzeugen
durchgeführt werden (1.3)

2.3.2 Anders als bei den Bestimmungen für Gold und Diamant, muß der Pilot bei jedem Flug allein im Flugzeug sein.

2.3.3 Ein Flug kann zum Erwerb jedes Abzeichens und jeder Qualifikation herangezogen
werden, für die er die Voraussetzungen erfüllt.

2.3.4 Abzeichen dürfen nur in der richtigen Reihenfolge vergeben werden: Bronze, Silber,
Gold. An Besitzer von Abzeichen in Silber darf ein Diamant verliehen werden.

2.3.5 Eine Präzisionslandung ist ein Aufsetzen und auf dem Boden bleiben ohne Schaden
für Flugzeug oder Pilot. Der Abstand wird vom Aufsetzpunkt der Hauptfahrwerksräder
von dem an das Flugzeug auf dem Boden geblieben ist, gemessen.

2.3.6 Um für ein Leistungsabzeichen zu zählen, muß jeder Abschnitt eines Überlandfluges
in einer Zeit vollendet werden, die nicht länger, oder kürzer, als 15°/o der vom Piloten
richtig berechneten Flugzeit für diesen Flugabschnitt ist.

2.3.7 Barographen sind nicht erforderlich.

2.3.8 Für Flüge zum Leistungsabzeichen ist keine Sportlizenz erforderlich.


8 - 1997
Übersetzung aus dem Englischen, rechtsverbindlich ist die Originalfassung der FAI


Kolibri-Gold

Piloten mit Kolibri-Leistungsabzeichen

Aktive und ehemalige Piloten, die im Club das Kolibri-Leistungsabzeichen erworben haben:

Kolibri Bronze:

Bernd Hoppe

Kolibri Silber:

Jens Brändel
Oliver Gerbig
Dr. Hanno Kübarth

Kolibri Gold:

Dr. Erich Reiche
Rosemarie Hempel
Rolf Bausewein
Werner Hempel


Kolibri-Diamant

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