Kapitel 2
Kolibri-Leistungsabzeichen
2.1 Kolibri-Abzeichen
2.1.1 Die FAI Kolibri-Leistungsabzeichen geben eine Leistungsstufe wieder und sie müssen nicht erneuert werden. Die Bedingungen sind in allen Ländern gleich.
2.1.2 Jeder NAC muß ein Register aller Flüge für Leistungsabzeichen führen, die sie anerkannt hat und sie muß der FAI die Namen der Piloten mitteilen, die das Abzeichen in Gold bekommen haben, bis deren Zahl international insgesamt fünfzig (50) erreicht hat. Die FAI erfaßt diese Namen in einer Liste.
2.2. Qualifikationen und Bedingungen
2.2.1 Kolibri Bronze a) Zwanzig (20) Stunden Alleinflug mit Ultraleichtflugzeugen in wenigstens fünfzig (50) Flügen. b) Drei (3) Präzisionslandungen innerhalb von zehn (10) Metern vom Mittelpunkt eines angegebenen Punktes. c) Eine (1) Präzisions-Landung aus einer Flughöhe von 300 Metern über Grund (1.000 ft AGL) innerhalb von zwanzig (20) Metern vom Mittelpunkt eines gegebenen Punktes,mit vollständig geschlossenem Gas.Vorführung eines regelgerechten Durchstartverfahrens mit Platzrunde. d) Zwei Überlandflüge von fünfundsiebzig (75) Kilometer auf einem Dreieckkurs einer davon mit einer Außenlandung an einem vorbestimmten Punkt auf der Strecke.
2.2.2 Kolibri Silber a) Einhundert (1001 Stunden mit Ultraleichtflugzeugen in wenigstens zweihundert (200) nachgewiesenen Flügen. b) Zwei (2) Flüge auf etwa dreihundert (300) Meter Höhe über Grund (1.000 ft AGL), Motor(en) aus, vollständiger 360 Grad Kreis und Landung innerhalb von fünf (5) Metern vom Mittelpunkt eines angegebenen Punktes. c) Vier Überlandflüge von einhundertundfünfzig (150) Kilometer mit beliebigen, zuvor angegebenen Landungen oder Wendepunkten. Die Strecke darf geradeaus sein, geknickt (ein Wendepunkt), Ziel-Rückkehr, oder dreieckig (zwei Wendepunkte).
2.2.3 Kolibri Gold a) Dreihundert (300) Stunden mit Ultraleichtflugzeugen. b) Teilnahme als verantwortlicher Flugzeugführer an zwei nationalen oder von der FAI anerkannten internationalen Ultraleichtflug-Wettbewerben. c) Ein vollständiger Reiseflug von wenigstens 1.000 km Streckenlänge innerhalb von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen nach einem zuvor abgegebenen Flugplan. Die Streckenführung muß wenigstens drei (3) Kontrollpunkte aufweisen, deren Überflug durch das Flugzeug beobachtet werden muß, oder an denen es landet. Nur die abschließende Landung darf dort erfolgen, wo der Flug begonnen hat. d) Der Pilot muß einer der folgenden Anforderungen genügen: - Nationaler Fluglehrerausweis für Ultraleichtflugzeuge; - Halter eines nationalen Rekords für Ultraleichtflugzeuge (oder ehemaliger Rekordhalter) - Nationale Berechtigung zum Führen von Ultraleicht-Wasserflugzeugen und zusätzlich zwei (2) 75 km Überlandflüge mit einem Wasserflugzeug; - Nationale Alpenflugberechtigung; - Teilnahme als verantwortlicher Flugzeugführer in einer FAI-Veranstaltung der Ersten Kategorie.
2.2.4 Diamant zum Kolibri-Leistungsabzeichen
2.2.4.1 Wird durch die FAI Kommission für Ultraleichtflug (CIMA) seit dem 1. Januar 1990 für außergewöhnliche fliegerische Leistungen mit Ultraleichtflugzeugen verliehen. Es gelten folgende Bedingungen: Bewerber oder vorgeschlagene Personen müssen wenigstens den Erfordernissen des Silbernen Leistungsabzeichens entsprechen. Besteht die Besatzung aus zwei Personen, dann sollten die Piloten gleiche oder gleichwertige fliegerische Erfahrungen haben und beide müssen Besatzungsmitglieder sein.
2.3 Allgemeine Bedingungen
2.3.1 Alle Flüge für Kolibri-Leistungsabzeichen müssen mit Ultraleichtflugzeugen durchgeführt werden (1.3)
2.3.2 Anders als bei den Bestimmungen für Gold und Diamant, muß der Pilot bei jedem Flug allein im Flugzeug sein.
2.3.3 Ein Flug kann zum Erwerb jedes Abzeichens und jeder Qualifikation herangezogen werden, für die er die Voraussetzungen erfüllt.
2.3.4 Abzeichen dürfen nur in der richtigen Reihenfolge vergeben werden: Bronze, Silber, Gold. An Besitzer von Abzeichen in Silber darf ein Diamant verliehen werden.
2.3.5 Eine Präzisionslandung ist ein Aufsetzen und auf dem Boden bleiben ohne Schaden für Flugzeug oder Pilot. Der Abstand wird vom Aufsetzpunkt der Hauptfahrwerksräder von dem an das Flugzeug auf dem Boden geblieben ist, gemessen.
2.3.6 Um für ein Leistungsabzeichen zu zählen, muß jeder Abschnitt eines Überlandfluges in einer Zeit vollendet werden, die nicht länger, oder kürzer, als 15°/o der vom Piloten richtig berechneten Flugzeit für diesen Flugabschnitt ist.
2.3.7 Barographen sind nicht erforderlich.
2.3.8 Für Flüge zum Leistungsabzeichen ist keine Sportlizenz erforderlich.
8 - 1997 Übersetzung aus dem Englischen, rechtsverbindlich ist die Originalfassung der FAI
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Kolibri-Gold
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